private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, auf die niemand verzichten sollte. Es ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn die private Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Haftungsansprüche Dritter.

Die Grundleistungen

Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung haben, denn sie schützt vor berechtigten Haftungsansprüchen im Schadenfall. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wer anderen einen Schaden zufügt, ist laut Gesetz in vollem Umfang für die Folgekosten haftbar. Kleine Unaufmerksamkeiten können oftmals schon zu Schäden in beträchtlicher Höhe führen. Die private Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall zunächst, ob die Schadensforderung gegenüber dem Versicherten berechtigt ist. Unberechtigte Forderungen weist sie im Sinne des Versicherten ab. Berechtigte Forderungen werden im Rahmen der vertraglich festgelegten Versicherungssummen durch die private Haftpflichtversicherung übernommen.

Die Schadensarten

Missgeschicke und Unaufmerksamkeiten können zu unterschiedlichen Schäden führen. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Leistungen im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wird eine andere Person durch Unachtsamkeit verletzt, spricht man von einem Personenschaden, werden Besitztümer Dritter durch ein Missgeschick beschädigt oder zerstört, handelt es sich um einen Sachschaden. Ein Vermögensschaden entsteht in Folge eines Personen- oder Sachschadens, wenn der Geschädigte durch den entstandenen Schaden einen finanziellen Nachteil erleidet.

Weitere Schadensarten

In vielen Tarifen bietet eine private Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz für weitere Schadensarten. Dazu gehören Gefälligkeitsdienste. Wer beispielsweise beim Umzug von Freunden unentgeltlich mithilft und dabei einen Schaden verursacht, ist nur durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn Gefälligkeitsdienste mit zum Versicherungsumfang gehören.

Die Deckungssummen

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensforderungen nur innerhalb der vertraglich festgelegten Deckungssummen. Die Höhe der Deckungssummen wird innerhalb des Vertrages separat für Personen-, Sach- und Vermögensschäden festgelegt. Je nach Tarif und Anbieter können für die private Haftpflichtversicherung Deckungssummen in unterschiedlicher Höhe angeboten werden. Summen zwischen 1 Million und 10 Millionen sind möglich. Letztendlich unterliegt die Höhe der Deckungssummen der Entscheidung des Versicherungsnehmers. Es ist sinnvoll, diese nicht zu gering anzusetzen, denn selbst kleine Missgeschicke können unter Umständen zu Schäden in beträchtlicher Höhe führen.

Die private Haftpflichtversicherung im Test